Externe Vertrauensstelle für alle Mitarbeitenden Ihres Betriebs
Ausgangslage
Nach Art. 328 Obligationenrecht haben Arbeitgebende ihr Personal vor Verletzungen sowohl der physischen als auch der psychischen Integrität zu schützen. Art. 6 Arbeitsgesetz bekräftigt diese Fürsorgepflicht. Dazu gehört nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere auch das Verhindern von Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung.
Gehen Sie Konflikte proaktiv an, indem Sie Ursula Theiler als Ihre externe Vertrauensstelle wählen!
Ihre Risiken und Chancen
Ist im Betrieb bekannt, dass bei Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing und Konflikten aller Art eine externe Vertrauensstelle zu Rate zu ziehen ist, ermöglicht dies eine frühzeitige Bearbeitung mit professioneller Unterstützung. Dadurch können massive Eskalationen und Negativspiralen, bei denen alle Beteiligten verlieren, gestoppt und eine gütliche Einigung gefunden werden. Die externe Vertrauensstelle entlastet letztlich das ganze Unternehmen.
Die hohen Folgekosten eines Konflikts wie Leistungsverminderung, Krankheiten, Gerichtskosten und nervenaufwändige Verfahren, Neurekrutierung, Rufschädigung etc. können durch mediative Konfliktintervention meist vermieden werden. Stattdessen darf der Betrieb weiterhin auf die wertvollen Leistungen von gesunden Mitarbeitenden zählen. Eine konflikterfahrene neutrale Ombudsperson erweist sich deshalb auch als ökonomisch sinnvoll und ressourcenschonend.
Rolle der neutralen externen Vertrauensstelle
Ursula Theiler setzt sich professionell für Betriebe ein, die soziale Verantwortung übernehmen und konstruktives Mitdenken schätzen. Oft deckt ein unbefangenes offenes Ohr für Ratsuchende andere (z.B. systemische) Mängel auf, die zu Gunsten des Gesamtbetriebs behoben werden können. Führungspersonen und Mitarbeitende werden befähigt, sich selber zu helfen und zur Lösung des Konflikts beizutragen, ohne dass sie weitere Kreise (intern oder extern) involvieren. Bei Vorwürfen von Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung werden umgehend die notwendigen Massnahmen eingeleitet. Selbst wenn eine Partei bereits gekündigt hat, kann es sinnvoll sein, den Vorfall im Betrieb zu bereinigen und das Vertrauen wieder herzustellen, damit die Energie der Mitarbeitenden in die Zukunft investiert wird und der gute Ruf des Betriebs erhalten bleibt.
Ursula Theiler berät vertraulich, damit unterschiedlichste Sachverhalte und Personen einer sinnvollen, rechtskonformen Lösung zugeführt werden können. Die Energie des Konflikts wird umgelenkt in ein konstruktives Zusammenwirken zugunsten eines effektiven effizienten Betriebs, gesunder engagierter Mitarbeitender und zufriedener Kundschaft.